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WENN DER SCHUTZENGEL URLAUB HAT

Unfallversicherung

Bitte passen Sie gut auf sich auf. Wir möchten, dass Sie diese Versicherung nie in Anspruch nehmen müssen. Aber Sie brauchen Sie, denn auch der beste Schutzengel ist mal unaufmerksam und die gesetzliche Unfallversicherung eingeschränkt. Wir helfen Ihnen und Ihrer Familie, die finanziellen Folgen eines Unfalls abzudecken - und zwar weltweit und 24 Stunden am Tag, egal ob in Beruf oder Freizeit.

unfallneu

Unsere Produkthighlights

Häufig gestellte Fragen

Die Gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie nur auf dem direkten Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit. Sie ist somit räumlich und zeitlich beschränkt!
Die Private-Unfallversicherung schützt Sie zusätzlich in Ihrer Freizeit, 24 Stunden und 365 Tage im Jahr weltweit.

 

Ein Unfall liegt vor, wenn Sie sich verletzen, weil Sie stolpern, ausrutschen, stürzen oder ähnliches, oder von Anderen verletzt werden.
Als Faustformel für die Definition von Unfall können Sie sich das Wort "Pauke" merken:
Plötzlich von Außen unfreiwillig auf den Körper wirkendes Ereignis

In der Privaten-Unfallversicherung der LSH haben Sie weltweiten Versicherungsschutz.

Invalidität ist der Grundbaustein einer jeden Unfallversicherung, also die dauernde Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit. Die Versicherung gegen Invalidität können Sie ergänzen mit folgenden Zusatzbausteinen:

  • Todesfallleistung
  • Krankenhaustage-/Genesungsgeld
  • Unfall-Rente ab 50 % Invalidität
  • Übergangsleistung
  • Tagegeld

Beitragsfrei in unserer Unfallversicherung sind:

  • Bergungskosten (bis 1 Millionen EUR)
  • notwendige kosmetische Operationen (bis 30.000 EUR)
  • Reha-Beihilfe (bis 1000 EUR)

Der Invaliditätsgrad ist der Grad der dauerhaften Beeinträchtigung der körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit nach einem Unfall. Er wird in Prozent angegeben.

In der Regel wird der Invaliditätsgrad nach festen Prozentsätzen berechnet – der sogenannten Gliedertaxe. Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit von Sinnesorganen oder Körperteilen gelten dabei die hier angegebenen Invaliditätsgrade. Bei Teilverlust oder teilweiser Beeinträchtigung der Funktion gilt der entsprechende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.

Sind durch einen Unfall mehrere Körperteile oder Sinnesorgane dauernd betroffen, werden die Invaliditätsgrade bis zu maximal 100 % zusammengerechnet.

Letztendlich ermittelt ein Arzt den genauen Invaliditätsgrad.

Die sogenannte Gliedertaxe dient zum Beurteilen des Invaliditätsgrades in der privaten Unfallversicherung.

Die Wichtigsten Unterlagen:

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Verbraucherinfo Unfall Platin 2.86 MB 32 downloads

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Leistungsübersicht Unfall 129.59 KB 29 downloads

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Flyer Unfall Platin 320.81 KB 17 downloads

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