Leider genügt eine Entschuldigung nicht immer, um die Folgen einer Unachtsamkeit oder eines dummen Zufalls aus der Welt zu schaffen. Keine Sorge, wir regeln das! Ob Ersatz für Kaputtes oder Entschädigung, wenn sich jemand verletzt hat – wir sichern Sie ab und übernehmen die Kosten. Das gilt natürlich auch für Ihre Kinder. Unsere Privat-Haftpflicht ist Ihr Schutz für jeden Tag.
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das Schadenersatzrecht geregelt. Demnach gilt: Wer einer anderen Person einen Schaden zufügt, muss dafür haften - ganz gleich, ob es sich um einen Sach-, Personen- oder Vermögensschaden handelt. Die Schadenersatzpflicht gilt lebenslang und in unbegrenzter Höhe. Das Risiko ist also unter Umständen erheblich!
Mit einer Privathaftpflichtversicherung schützen Sie sich vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Sie oder bei Ihnen mitversicherte Personen verursachen. Ganz gleich, ob Sie den handgeküpften Perserteppich Ihres Gastgebers ruinieren, Ihr Kind den Tennisball in Nachbars Fensterscheibe schießt oder durch eine Unachtsamkeit von Ihnen im Straßenverkehr ein Radfahrer zu Schaden kommt.
Aufgabe der Haftpflichtversicherung ist es, Sie und die bei Ihnen mitversicherten Personen bis zur Höhe einer vereinbarten Versicherungssumme von Schadenersatzansprüchen freizustellen.
Für detailliertere Informationen zu Bedingungen, Tarif- und Produktinformationen wenden Sie sich bitte an Ihre LSH-Agentur oder direkt an unsere Zentrale in Fallingbostel, wir helfen Ihnen gerne weiter!
Die meisten Haftpflichtversicherungen sind freiwillig, so auch die Privathaftpflichtversicherung. Das Wort "Pflicht" bezieht sich hier lediglich auf die gesetzliche Verpflichtung, einen von Ihnen verursachten Schaden zu ersetzen.
Deshalb empfehlen wir Ihnen eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen, die sie vor hohen finanziellen Konsequenzen, im Extremfall dem finanziellem Ruin schützt.
Wir kommen für einen Schaden auf, wenn das geschädigte Familienmitglied nicht über Ihren Vertrag mitversichert ist, wenn es sich dabei nicht um Ihren Lebenspartner/Ihre Lebenspartnerin handelt und Sie nicht mit der Person in häuslicher Gemeinschaft leben.
Über den Familientarif unserer Privathaftpflichtversicherung können Sie mehrere Personen beitragsfrei mitversichern. Ehepartner sind automatisch mitversichert.
Möchten Sie Ihren Lebenspartner mitversichern, teilen Sie uns bitte dessen Namen mit.
Im Familientarif unserer Privathaftpflichtversicherung sind auch minderjährige Kinder mitversichert, die in Ihrem Haushalt leben. Ebenfalls beitragsfrei mitversichert sind volljährige und unverheiratete, in Ihrem Haushalt lebende Kinder, wenn diese
Wenn Sie eine Single-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, ist die beitragsfreie Mitversicherung weiterer Personen nicht möglich. Lebenspartner und Kinder sind nicht mitversichert. Aber Sie können jederzeit Ihren Vertrag von Single- auf Familientarif umstellen - und umgekehrt. Sprechen Sie uns einfach an.
Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt für die gesamte Versicherungsbranche jährlich die Entwicklung der Schadenszahlungen. Er ermittelt, um welchen Prozentsatz sich im vergangenen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schadenzahlungen aller Versicherer erhöht oder vermindert hat.
Die Versicherer sind gehalten, dem entsprechend Ihre Beiträge anzupassen, damit die Beiträge auch tatsächlich die Schadenaufwendungen der Versicherten abdecken.
Ja, haben Sie jemandem einen Schaden zugefügt, kann sich der Geschädigte direkt an uns wenden. Es ist jedoch trotzdem erforderlich, dass der Schaden auch von Ihnen gemeldet wird. Wir benötigen immer die Schadenschilderung von beiden Parteien.
Nein, Sie müssen und sollten nicht in Vorleistung treten. Ebenso sollten Sie auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis unterschreiben. Wenn nach Prüfung des Falls durch unsere Schadenabteilung geklärt ist, dass Sie für den Schaden haften müssen, zahlen wir dem Geschädigten die Entschädigung aus.
Wir zahlen Entschädigungsleistungen in der Regel direkt an die geschädigte Person.