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MY HOME IS MY CASTLE?

Wohngebäudeversicherung

Die meisten von uns bauen nur ein Mal im Leben. Es ist ja anstrengend genug. Wenn aber die Elemente - wie Feuer, Leitungswasser, Sturm - sich Ihr Haus als Ziel aussuchen, müssen Sie mindestens reparieren, wenn nicht gar von vorn anfangen. Verbannen Sie diese Sorge aus Ihren Gedanken. Denn wenn es doch mal passiert, sind wir an Ihrer Seite - damit Ihr Haus auch Ihr „Castle“ bleibt.

Back view of happy family is standing near their modern house.

Produkthighlights

Häufig gestellte Fragen

Versichern können Sie Ihr Wohngebäude gegen die Gefahren

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • weitere Elementargefahren

Darüber hinaus sind diverse Kostenpositionen im Versicherungsschutz enthalten.
Zu den versicherten Sachen gehören zusätzlich

  • Garagen, sofern angegeben
  • Gartenhäuser aus Holz, Stahlblech oder Kunststoff
  • Gebäudezubehör wie z. B. Müllboxen, Mülltonnen oder Klingel- und Briefkastenanlagen
  • bauliche Grundstücksbestandteile wie beispielsweise Gartenbeleuchtung, Mauern, Zäune oder Hundehütten

Für detailliertere Informationen zu Bedingungen, Tarif- und Produktinformationen wenden Sie sich an eine unserer LSH-Agenturen oder direkt an unser Kundencenter in der Hauptverwaltung in Bad Fallingbostel.
Wir beraten Sie gerne!

In der Gebäudeversicherung könnte sich theoretisch durch Preissteigerungen und Immobilien-Hypes in sehr kurzer Zeit eine Unterversicherung einstellen. Um das zu vermeiden, wird in der Gleitenden Neuwertversicherung die Versicherungssumme in Preisen des Jahres 1914 angegeben.
Aus der Versicherungssumme 1914 und dem vereinbarten Beitragssatz wird zunächst ein Beitrag in Preisen des Jahres 1914 ermittelt. Dieser Beitrag wird mit dem sogenannten Anpassungsfaktor (gleitender Neuwertfaktor) multipliziert und so auf das heutige Preisniveau umgerechnet.
Ihr Anpassungssatz ergibt sich zu 80 Prozent aus der Veränderung des Baupreisindexes und zu 20 Prozent aus der Veränderung des Tariflohnindexes für das Baugewerbe.
Warum wird ausgerechnet das Jahr 1914 als Basisjahr herangezogen? Das Jahr 1914 war eines der letzten Jahre für lange Zeit, in denen die Baupreise zumindest innerhalb des Jahres konstant waren.

Der Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand, einschließlich zusätzlicher Beschaffungskosten.
Bei Gebäuden ist der Neuwert der ortübliche Neubauwert einschließlich Architektengebühren, Konstruktions- und Planungskosten.

Der Zeitwert ist der Neuwert einer Sache abzüglich ihrer Wertminderung insbesondere durch Abnutzung (Verschleiß), ggf. auch durch Alter, wenn es sich um eine Sache handelt, die der Mode oder dem technischen Fortschritt unterworfen ist. 

Sie haben eine Gebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert abgeschlossen. Das bedeutet, dass Ihr Versicherungsschutz jedes Jahr an die Lohn- und Preisentwicklung im Baugewerbe angepasst wird. Hierzu dient der gleitende Neuwertfaktor.

Damit kein Gebäude unversichert bleibt, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass der Vertrag zunächst mit der Veräußerung auf den Erwerber übergeht (Eintrag ins Grundbuch). Als bisheriger Gebäudeeigentümer können Sie den Vertrag also nicht kündigen. Bitte teilen Sie uns einfach den Namen und die Anschrift des neuen Eigentümers mit. Wir werden den Vertrag auf diesen umschreiben.

Der bisherige Versicherungsschein sowie die Versicherungsbedingungen behalten ihre Gültigkeit.
Sofern Ihnen unsere Beitragsrechnung für das laufende Jahr bereits vorliegt, schicken Sie uns bitte eine kurze schriftliche Nachricht und geben Ihren Namen und Ihre Anschrift an. Wir werden dann unsere Vertragsdaten entsprechend ändern. Bitte überweisen Sie den Beitrag mit dem beiliegenden Zahlschein. Falls der Beitrag weiterhin abgebucht werden soll, teilen Sie uns bitte ggf. die geänderte Bankverbindung mit.

Sollte Ihnen unsere Beitragsrechnung nicht vorliegen, informieren Sie uns bitte ebenfalls schriftlich über die Erbschaft. Geben Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift, sofern bekannt die Kunden- und Versicherungsnummer bzw. das versicherte Anwesen und gegebenenfalls die neue Bankverbindung an. Erwähnen Sie bitte, dass Ihnen die Rechnung nicht vorliegt. Sie erhalten dann von uns eine Zweitschrift der Rechnung.

Nein, das Versicherungsverhältnis besteht zunächst mit Ihnen als Versicherungsnehmer fort, das hat der Gesetzgeber so vorgesehen. Unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit können Sie den Vertrag kündigen.

Das Sonderkündigungsrecht steht nur dem Käufer, nicht aber dem Erben eines Anwesens zu. Der Erbe übernimmt alle Rechte und Pflichten aus der bestehenden Versicherung.

Die Wichtigsten Unterlagen:

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Wertermittlung Wohngebäude 90.39 KB 18 downloads

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Zusatzbaustein regenerative Energien 106.30 KB 14 downloads

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Verbraucherinfo Wohngebäude Platin 842.90 KB 29 downloads

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Verbraucherinfo Wohngebäude Gold 922.67 KB 31 downloads

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Verbraucherinfo Wohngebäude Silber 792.21 KB 13 downloads

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Verbraucherinfo Wohngebäude Bronze 812.23 KB 9 downloads

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Leistungsübersicht Wohngebäude 127.92 KB 38 downloads

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FAQ Schadenfreiheitsbonus 358.48 KB 18 downloads

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Flyer Wohngebäude Gold 332.51 KB 12 downloads

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